Überwachungsstellen
Innenstadt:
Dr.-Ing. Th. Oberndorfer / Dr.-Ing. habil. R. Niedermeier
zuständig für die MPA Abteilung Metallbau
Dipl.-Ing. M. Merk
zuständig für die MPA Abteilung Holzbau und Baukonstruktion
Pasing:
Dr.-Ing. B. Wallner
zuständig für die MPA Abteilung Baustoffe
Die Überwachungsstelle (früher "die Fremdüberwachung") überprüft die Einhaltung der Technischen Regeln bei der Herstellung eines Bauprodukts durch Einsichtnahme in die Aufzeichnungen der werkeigenen Produktionskontrolle (früher "Eigenüberwachung") und ggf. durch stochastische Entnahme von Proben, die dann in der Prüfstelle des MPA BAU geprüft werden. Positive Überwachungsberichte sind Grundlage für die Erteilung und Voraussetzung für das Gültigbleiben eines entsprechenden Übereinstimmungszertifikats. Hier arbeitet sie eng mit der Zertifizierungsstelle (Produkte) zusammen.
Die Überwachungsstelle ist im gesetzlich geregelten Bereich nach Artikel 23 BayBO (= § 25c MBO) durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren bzw. durch das DIBt Deutsche Institut für Bautechnik anerkannt. Der Tätigkeitsbereich umfasst viele Bauprodukte nach den Bauregellisten A und nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen, dokumentiert im entsprechenden Sonderheft des DIBt.
Die Überwachungsstelle ist aber auch im privaten, gesetzlich nicht geregelten Bereich tätig, meist auf der Grundlage von Vorschriften zur Fremdüberwachung in Normen und anderen Technischen Regelwerken wie z.B. ZTV-SIB.